Pflanzenextrakte können im Lebensmittelbereich für unterschiedliche Dinge verwendet werden:
Werden die Extrakte als natürliche Zusatzstoffe wie Geschmacksverstärker, Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder Antioxidationsmittel verwendet, fallen sie unter folgende gesetzliche Regelung: Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.
„„Farbstoffe“ sind Stoffe, die einem Lebensmittel Farbe geben oder die Farbe in einem Lebensmittel wiederherstellen; hierzu gehören natürliche Bestandteile von Lebensmitteln sowie natürliche Ausgangsstoffe, die normalerweise weder als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutaten verwendet werden. Zubereitungen aus Lebensmitteln und anderen essbaren natürlichen Ausgangsstoffen, die durch physikalische und/oder chemische Extraktion gewonnen werden, durch die die Pigmente im Vergleich zu auf ihren ernährungsphysiologischen oder aromatisierenden Bestandteilen selektiv extrahiert werden, gelten als Farbstoffe im Sinne dieser Verordnung“
Zitat Zusatzstoffverordnung über Geschmacksverstärker:
„„Geschmacksverstärker“ sind Stoffe, die den Geschmack und/oder Geruch eines Lebensmittels verstärken.“
Zitat Zusatzstoffverordnung über Konservierungsstoffe:
„„Konservierungsstoffe“ sind Stoffe, die die Haltbarkeit von Lebensmitteln verlängern, indem sie sie vor den schädlichen Auswirkungen von Mikroorganismen schützen, und/oder vor dem Wachstum pathogener Mikroorganismen schützen.“
Zitat Zusatzstoffverordnung über Antioxidationsmittel:
„„Antioxidationsmittel“ sind Stoffe, die die Haltbarkeit von Lebensmitteln verlängern, indem sie sie vor den schädlichen Auswirkungen der Oxidation wie Ranzigwerden von Fett und Farbveränderungen schützen.“
Aromastoffe (inklusive Aromaextrakte) werden gesondert geregelt, und zwar in der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln. Eine Ausnahme bildet der Zusatz von Aromastoffen aufgrund ihrer technologischen Wirkung auf das Endprodukt, welche unter die Zusatzstoff-VO fallen (Diese Stoffe sind in der Aromaverordnung definiert). In unserem Fall wird es um „natürliche Aromastoffe“ gehen.
Werden Extrakte als Zutat in umgangssprachlich „functional foods“ verwendet fallen sie entweder unter die Verodnung (EU) Nr. 609/2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung oder unter die Novel-Food Verordnung.
Zitat Novel-Food Verordnung in Bezug auf Stoffe aus Pflanzen:
„Lebensmittel, die aus Pflanzen oder Pflanzenteilen bestehen oder daraus isoliert oder erzeugt wurden, ausgenommen Fälle, in denen das Lebensmittel eine Verwendungsgeschichte als sicheres Lebensmittel in der Union hat und das Lebensmittel aus einer Pflanze oder einer Sorte derselben Pflanzenart besteht oder daraus isoliert oder erzeugt wurde, die ihrerseits gewonnen wurde mithilfe:
In einem Review aus dem Jahr 2022 sind alle bisher zugelassenen Extrakte der Novel Food VO angeführt, es handelt sich um insgesamt 26 (López-Rodríguez et al. 2022).
Zugelassene Health-Claims und die relevanten Substanzen sind
hier zu finden:
https://ec.europa.eu/food/food-feed-portal/screen/health-claims/eu-register
